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Saarländische Landesregierung verschärft die Maßnahmen – Corona-Verordnung wird angepasst – 2G-Regel Innen und 3G-Regel Außen
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sowie der Belegungs- und Hospitalisierungsraten in den saarländischen Krankenhäusern, hat die saarländische Landesregierung die notwendigen Corona-Maßnahmen angepasst. Um den Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Infektion und deren strikte Eindämmung zu gewährleisten, werden für viele Bereiche striktere Maßnahmen angeordnet. Diese treten mit der neuen Corona-Verordnung am Samstag, 20.11.2021, in Kraft und am Freitag, 03.12.2021 außer Kraft.
Die wesentliche Neuerung ist die Einführung der 2G- bzw. 3G-Regeln. Im Außenbereich werden die Verantwortlichen bei Veranstaltungen und Märkten zwischen der konsequenten Umsetzung der 3G-Regel oder einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle entscheiden können. Im Innenbereich gilt grundsätzlich die 2G-Regel, beispielsweise in Restaurants, wobei diese für Clubs und Discotheken aufgrund eines höheren Infektionsrisikos durch eine zusätzliche Testpflicht ergänzt wird. Hier greift die 2G+-Regel.
Im Schulbereich und im Hochschulbereich kehrt man zur Maskenpflicht zurück. Außerdem ist schulfremden Personen die Beteiligung an der Durchführung einer schulischen Veranstaltung in Innenbereich oder die Teilnahme an einer solchen nur gestattet, wenn Sie einen 2G-Nachweis vorlegen Zur Teilnahme an für den Schulbetrieb notwendigen Veranstaltungen, z.B. Elterngesprächen, ist ein 3G-Nachweis ausreichend.
Für den außerschulischen Bildungsbereich gelten je nach Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit der Durchführung und auch aufgrund des jeweiligen spezifischen Infektionsrisikos der Bildungsveranstaltungen die 3G (z.B. Fahrschulen, Erste-Hilfe-Kurse) bzw. 2G-Regel (z.B. künstlerischer Unterricht).
Die 2G Regel greift im Innenraum wie folgt:
Darüber hinaus sind in der neuen Verordnung auch die die 3-G Regeln im Außenbereich und in Ausnahmefällen im Innenbereich festgehalten. Diese greift wie folgt:
Ausgenommen von 2G/2G+ bzw. 3G sind generell:
„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen wieder zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Kontaktnachverfolgung waren und sind dafür wesentlich. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken“, appelliert Bachmann abschließend.
Geschrieben von: admin
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