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EVS: Kunststoffe – auch als abbaubar oder kompostierbar bezeichnete – gehören nicht in die Biotonne!

today23. April 2021 551

Hintergrund
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Saarbrücken. Aus Hygienegründen wird Biogut oft in Plastiktüten gesammelt und dann samt Tüte in die Biotonne geworfen. Kunststoffe können jedoch bei der Kompostierung oder Vergärung nicht abgebaut werden, was zwangsläufig zu einer Verunreinigung des Kompostes führt.

Generell gilt:

  • Kunststoffe gehören nicht in die Biotonne.
  • Das gilt auch für als kompostierbar oder biologisch abbaubar bezeichnete Kunststoffe – also z.B. als abbaubar bezeichnete Kunststofftüten – sowie Kunststoffverbunde, denn diese verrotten in den Kompostwerken nicht vollständig und verringern die Kompostqualität erheblich.

Selbst wenn biologisch abbaubare Kunststoffe so abgebaut würden, dass kein Kunststoffanteil mehr zu sehen wäre, werden zugegebene Zusatzstoffe – z.B. Weichmacher – über den Kompost in die Umwelt transportiert. Bei einzelnen Kunststoffprodukten werden auch andere Materialien beigemischt, um die Reißfähigkeit zu erhöhen, zum Beispiel bei der Schlaufe. Diese Teile zersetzen sich dann unter Umständen gar nicht.

Falsch befüllte Abfallgefäße werden aus diesem Grund nicht entleert. Auch eine Nachleerung ist nicht vorgesehen. Stattdessen werden entsprechend falsch befüllte Gefäße mit einem Aufkleber versehen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die störenden Stoffe entfernt und über die Restabfalltonne oder Abfallsäcke des EVS (erhältlich bei der Kommune) entsorgt werden müssen.

Alternativ kann die falsch befüllte Biotonne – nach Anmeldung beim EVS unter Tel. 0681/5000-706 – bei der nächsten Restabfallentsorgung bereitgestellt werden. Diese außergewöhnliche Entleerung wird dann als Leerung des Restabfallgefäßes berücksichtigt. Über die Restabfalltonne entsorgt, können die Kunststoffe bei der thermischen Verwertung zumindest noch der Energiegewinnung dienen.

Wir weisen darauf hin, dass die beauftragten Abfuhrunternehmer gehalten sind, auf eine korrekte Befüllung der Biogefäße zu achten, aber auch der EVS eigene Kontrollen durchführt. Ziel dieses konsequenten Vorgehens ist es, dem Verbraucher als Ergebnis der Kompostierung ein hochwertiges unverfälschtes Naturprodukt anbieten zu können.

Alternativ zu den kompostierbaren Biomüllbeuteln lässt sich das Biogut auch in Papiertüten oder in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne geben. Diese haben darüber hinaus den positiven Nebeneffekt, dass sie im Winter das Risiko verringern, dass der Inhalt der Biotonne einfriert, und im Sommer, dass üble Gerüche auftreten.

Alle wichtigen Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne gibt es unter www.ein-herz-für-die-tonne.de & www.evs.de. Fragen zum Thema beantworten auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EVS Kunden-Service-Centers (Tel. 0681/ 5000-555, service-abfall@evs.de).

Geschrieben von: admin

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