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Saarbrücken. Der organisierte Sport musste seine Angebote zum Sporttreiben zur Bekämpfung der Corona- Pandemie stark einschränken. Es blieb das individuelle Sporttreiben, welches kein adäquater Ersatz, in einigen Sportarten nicht möglich oder für viele Schüler nicht motivierend war.
Der Landessportverband für das Saarland und das Ministerium für Bildung und Kultur wollen den Schülern den Weg zum organisierten Sport ebnen und haben zur Förderung der Bewegung eine Hilfe beim Sporttreiben auferlegt. Mit dieser Unterstützung können sich Sportvereine und Sportverbände folgende Angebote bezuschussen lassen:
„Wir sind sehr glücklich, dass wir mit dem Ministerium für Bildung und Kultur unseren Sportvereinen und Sportverbänden eine weitere Hilfe zur Rückgewinnung und Neugewinnung von Mitgliedern geben können um so auch die Bewegung der Schüler zu fördern“, so Johannes Kopkow, Vorstand Sport und Vermarktung im LSVS.
„Sport in der Schule ist für viele Schülerinnen und Schüler das einzige Bewegungsangebot im Alltag. Schulsport macht nicht nur Freude, sondern ist Teil der Persönlichkeits- und Gesundheitsentwicklung. Wir sehen, wie negativ sich die fehlende Bewegung und die Kontaktreduzierungen bei vielen Kindern und Jugendlichen bereits ausgewirkt haben. Wir sind als Bildungsministerium daher sehr dankbar, dass wir zusammen mit dem Landessportverband hier zusätzliche Angebote machen können. Der Sportunterricht findet hier im geschützten Bereich der Schule statt, in festen Klasseneinteilungen und unter den Maßgaben des Musterhygieneplans“, so Bildungsstaatssekretär Jan Benedyczuk.
Eine 45-minütige Übungseinheit wird mit 13,00 € und eine 90-minütige Übungseinheit mit 26,00 € bezuschusst. Die Unterstützung ist vorerst auf den Zeitraum zwischen den Osterferien 2021 und dem Ende des Schuljahres 2020/21 begrenzt und kann zugesagt werden bis das Förderbudget erschöpft ist.
Voraussetzungen für die Förderung sind die Beantragung vor Beginn der Maßnahme, der Einsatz von qualifiziertem Personal bei Ausübung des Angebotes im schulischen Kontext und die Teilnahme von mindestens 10 Schülern.
Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportfachverbände, die Mitglied im LSVS sind. Diesen wird nach Abschluss der Maßnahme und dem Nachweis der tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten die Förderung ausgezahlt.
Geschrieben von: admin
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