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Anleinpflicht in Saarlouis: Kontrollen von Verstößen gegen die Verordnung werden intensiviert

today24. März 2021 612

Hintergrund
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Saarlouis. Die Stadtverwaltung erreichen in den letzten Wochen vermehrt Beschwerden, dass sich viele Besucher von öffentlichen Anlagen in Saarlouis durch freilaufende Hunde belästigt oder gar gefährdet fühlen.

Bei allem Verständnis für das Auslaufbedürfnis der Tiere und ihrer Halter, die öffentliche Anlagen selbstverständlich nutzen dürfen, weist die Ortspolizeibehörde nochmals ausdrücklich darauf hin, dass in allen öffentlichen Anlagen beziehungsweise auf öffentlichen Plätzen der Kreisstadt Saarlouis eine Leinenpflicht gilt.

Davon betroffen sind u. a. Grünanlagen wie der Stadtgarten, der Ludwigspark, der Rundweg um den Saaraltarm, der Mittelweg und die Zirkuswiese auf dem Steinrausch, Kinderspielplätze, Bolzplätze, städtische Schulhöfe, nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Parkplätze vor den städtischen Kultur- und Sporthallen, öffentliche Bedürfnisanstalten und Gewässer mit ihren Ufern.

Ein Verstoß gegen das Anleingebot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Einhaltung wird zukünftig noch stärker kontrolliert werden.

Alle Hundehalter werden darauf hingewiesen, dass gem. § 33 Jagdgesetz folgendes gilt:

§ 33 SJG – Beunruhigen von Wild, Störung der Jagdausübung (2) Es ist verboten, in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) Hunde in einem Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen, die sie nicht verlassen können, unangeleint laufen zu lassen, außer wenn sie zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen. Das Verbot gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunde haltenden Behörden, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und entsprechend gekennzeichnet sind.

Im Hinblick auf Beschwerden von Seiten der Jagdpächter wird das Ordnungsamt auch Kontrollen in Feld- und Waldgebieten durchführen, ob Hunde entgegen dieser Regelung laufen gelassen werden.

Geschrieben von: admin

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