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Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich mindestens einmal in der Woche kostenlos auf das Corona-Virus testen zu lassen. Dies geschieht in einem Drei-Säulen-Modell: vom Land beauftragte Testzentren in den Landkreisen (im Landkreis St. Wendel das privat betriebene Testzentrum in der Bosenbach St. Wendel), über bestimmte Ärzte und Apotheker und über vom Landkreis beauftragte und von den Kommunen betriebene kommunale Testzentren in den Gemeinden. Der Landkreis St. Wendel richtet gemeinsam mit seinen Gemeinden kommunale Testzentren ein, die am Montag, 15. März, ab 13 Uhr in Betrieb gehen.
„In enger Absprache konnten wir innerhalb kürzester Zeit ein Umsetzungskonzept für kommunale Testzentren entwickeln und verfügen somit über ein flächendeckendes Angebot für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wie üblich ist auch hier die Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen vorbildlich und vertrauensvoll. Genauso wie die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, dem DRK und ehrenamtlichen Helfern, die uns bei den Testzentren unterstützen. Die kostenlosen Tests sind ein wichtiger Beitrag, um die Pandemie zu bekämpfen und schrittweise wieder in die Normalität zurückzukehren. Daher hoffen wir, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von diesem Angebot Gebrauch machen“, erklären Landrat Udo Recktenwald und die Bürgermeister der Gemeinden Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal und Tholey. In der Kreisstadt St. Wendel wird ein Landestestzentrum eingerichtet. Dankenswerterweise stellt die Bundeswehr 24 Soldaten zur Verfügung. Darüber hinaus werden geschulte DRK-Helfer in den Zentren eingesetzt sowie Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen. Die notwendigen Materialien werden über den Landkreis organisiert.
Für einen kostenlosen Test sind der Personalausweis, Reisepass, Führerschein, die Versicherungskarte oder ein sonstiges Legitimationsdokument mitzubringen. Die Schnelltests werden von geschultem Personal durchgeführt (Bundeswehr, DRK, ehrenamtliche Helfer), das Testergebnis liegt nach etwa 15 Minuten vor. Bei einem negativen Testergebnis wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sollte ein Schnelltest positiv sein, wird sofort an Ort und Stelle ein PCR-Abstrich vorgenommen. Die betroffene Person muss sich anschließend in Quarantäne begeben, bis das Laborergebnis eintrifft. Darüber informiert das Kreisgesundheitsamt.
Die kommunalen Testzentren sind am Montag, 15. März, von 13 bis 17 Uhr und dann ab Dienstag, 16. März, wochentags von 8 bis 11 Uhr und von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Eine Anmeldung ist vorerst nicht notwendig. Die Möglichkeit, einen Termin online zu buchen, wird momentan geprüft. Außerdem wird ein zusätzliches Angebot am Samstagvormittag geprüft.
Die Standorte der kommunalen Testzentren:
Geschrieben von: admin
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