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Seit mehreren Wochen produzierte eine Bäckerei in Homburg Waren – und das, obwohl die Genehmigung für deren Betrieb noch nicht einmal erteilt worden war. Daher entschlossen sich das Hauptzollamt Saarbrücken, Homburger Ordnungs- und Gewerbeamt sowie die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) zu einer gemeinsamen Kontrolle des Betriebs.
Beim Betreten durch die Ordnungskräfte in den Abendstunden lief der Betrieb auf Hochtouren, insgesamt konnten sieben Personen festgestellt werden. Eine große Backstraße war aktiv, auch kleinere Öfen für Gebäckstangen waren in vollem Betrieb. In einer großen Halle wurde fertiges Gebäck gelagert, teilweise bereits eingetütet. Die Hygienemaßnahmen entsprachen nicht den Vorgaben, die in einem Lebensmittelgewerbe herrschen sollten, vielmehr hatte sich im Vergleich zur vorherigen Nutzung des Gebäudes, u.a. als Werkstatt, nicht viel verändert.
Bei der Kontrolle der Personalien wurde festgestellt, dass bei drei Mitarbeitern der Verdacht der Schwarzarbeit besteht, bei einer anwesenden Person zudem der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland. Diese wurde festgenommen und an die zuständige Polizeidienststelle übergeben. Zudem wird dem Verdacht der illegalen Einschleusung von Ausländern nachgegangen. Die Ermittlungen übernimmt in diesem Fall ebenfalls die Polizei.
Der Geschäftsführer des Betriebs konnte nicht festgestellt werden, jedoch gab sich eine weitere Person als „Chef“ des Betriebs aus, welche die Bäckerei als Subunternehmen betreibe. Der 41-Jährige, in Krefeld Gemeldete, wurde durch die UBA darüber informiert, dass er die Bäckerei aufgrund einer fehlenden Baugenehmigung gar nicht betreiben dürfe und die sofortige Schließung angeordnet werde. Bei einer Betretung der übrigen Räumlichkeiten wurde zudem festgestellt, dass sämtliche „Mitarbeiter“ auch in dem Betrieb wohnten und übernachteten. Gepäck sowie Matratzen lagen in kleinen Räumen gestapelt, Wäsche war am Fließband der Backstraße zum Trocknen aufgehängt.
Die gemeinsame Kontrollaktion verhindert, dass weiterhin möglicherweise nicht ordnungsgemäß und unhygienisch produzierte Ware in den Handel gelangt, zudem sollen durch die Stilllegung eines nicht genehmigten Betriebs natürlich auch ordnungsgemäß arbeitende Unternehmen geschützt werden. Wohin die Waren geliefert wurden und wie viele davon bis zur Schließung in Umlauf waren, konnte nicht festgestellt werden.
Geschrieben von: GTMH
today26. Juli 2023 159 1
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