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Corona-Mutation im Saarpfalz-Kreis nachgewiesen

today29. Januar 2021 526

Hintergrund
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Homburg. Bei zwei mit dem Corona-Virus infizierten Personen aus dem Saarpfalz-Kreis wurde eine Mutation des SARS-COV-2 festgestellt. Es handelt sich in beiden Fällen entweder um die so genannte brasilianische oder südafrikanische Variante, was noch nicht spezifiziert ist. Das teilt das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises mit.

Eine der infizierten Person erkrankte nach einer notwendigen Reise nach Österreich. Einen Zusammenhang zwischen den beiden Personen, die in unterschiedlichen Kommunen wohnhaft sind, haben die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben. Das Gesundheitsamt hat veranlasst, Abstriche aller Kontaktpersonen von beiden Fällen auf eine mögliche Variante des SARS-COV-2 untersuchen zu lassen. Natürlich gelten die angeordneten Quarantänebestimmungen. Beiden Personen geht es den Umständen entsprechend gut.

Landrat Dr. Theophil Gallo: „Unser Gesundheitsamt setzt alles daran, neben den bekannten Ketten auch insbesondere etwaige Mutations-Infektionsketten konsequent nachzuverfolgen und einzudämmen. Dadurch, dass das Saarland nun die Möglichkeit geschaffen hat, alle seine positiven SARS-CoV-2-Proben untersuchen zu lassen, können wir einer eventuellen Ausbreitung der Corona-Mutationen noch wirkungsvoller entgegentreten. Wir hoffen und sind auch zuversichtlich, dass uns dies dauerhaft gelingt.

Entscheidend bleibt dabei auch die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, wenn es darum geht, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten und den obligatorischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bedenklich stimmen mich allerdings Meldungen über Treffen oder Zusammenkünfte im privaten Bereich, die vermieden werden sollten. Es hilft nichts, wenn Verwaltungen oder Unternehmen die Beschäftigten ins Home-Office entlassen, wenn die aktuell zwingend gebotene Zurückhaltung und Abstandswahrung durch solche Aktionen nicht beachtet wird. Ich appelliere noch einmal eindringlich, auf die größtmögliche und sorgsame, verantwortungsvolle Beachtung der vorgegebenen Maßnahmen zum Infektionsschutz zu achten“.

Geschrieben von: admin

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