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today27. Januar 2021 479 1
Saarbrücken. Im Rahmen der von Ministerpräsident Tobias Hans vorangetriebenen Digitalisierungsstrategie der Landesverwaltung wurde untersucht, in welchen saarländischen Rechtsvorschriften die Schriftform oder das persönliche Erscheinen bei Behördenleistungen verzichtbar sind oder durch einfache digitale Alternativen erleichtert werden können. Das Ergebnis dieses sogenannten Normenscreenings hat nun hervorgebracht, dass in über 1.000 saarländischen Gesetzen und Verordnungen Erleichterungen möglich sind. Dies stellt ein Bericht der Landesregierung an den Landtag fest, welchen der Ministerrat verabschiedet hat.
Untersucht wurden mehr als 2.000 relevante Stellen, die das Erfordernis zur Schriftform oder zum persönlichen Erscheinen in Landesgesetzen und -verordnungen enthalten. Demnach ist es in insgesamt 1.036 Fällen möglich, eine alternative Formanforderung zu eröffnen, was auch ein einfaches digitales Verfahren wie z.B. E-Mail ermöglicht (996 Stellen), oder gänzlich auf diese Formanforderung zu verzichten (40 Stellen).
Diesen „Bericht der Landesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnung der Schriftform und des persönlichen Erscheinens in Rechtsvorschriften des Landes“ legt die Landesregierung nach den Bestimmungen des saarländischen E-Government-Gesetzes dem Landtag vor. Er dient als Grundlage, um durch ein Artikelgesetz die entsprechenden Stellen im Landesrecht zeitnah gebündelt zu ändern. Die Verabschiedung durch den Landtag soll bis zum Sommer erfolgen.
Dazu Ministerpräsident Tobias Hans: „Bei 52 Prozent der überprüften Vorschriften können Erleichterungen umgesetzt werden. Dies ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, sondern gleichzeitig auch ein echter Innovationssprung im Sinne einer modernen und bürgernahen saarländischen Landesverwaltung.“
Geschrieben von: admin
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