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6-Punkte-Sofort-Programm: So sollen die Alten- und Pflegeheime im Saarland geschützt werden!

today27. Januar 2021 621 1

Hintergrund
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Saarbrücken. „Die Virus-Mutationen sind eine große und sehr reale Gefahr. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, derartige Mutations-Infektionsketten schnell zu identifizieren und einzudämmen. Weiterhin gilt natürlich: Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Kontaktnachverfolgung sind die wesentlichen Faktoren um sich und andere zu schützen,“ appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Zum Schutz der saarländischen Alten- und Pflegeheime wird nach dem Protection-Plan nun ein Sechs-Punkte Sofort-Programm auf den Weg gebracht. Dieses Programm umfasst weitreichende Maßnahmen, die dem Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie dem Personal dienen.

1.) „Wir werden in den aktuell stark betroffenen Heimen rückgestellte Proben untersuchen um zu ermitteln, ob gegebenenfalls Mutationen in den Einrichtungen vorhanden sind. Zukünftige Positivfälle werden wir außerdem aufmerksam verfolgen und situativ entscheiden, wie mit dem Ausbruchsgeschehen umgegangen wird. Dazu wird ein konsequentes Monitoring der sequenzierten Proben stattfinden“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

2.) Das Gesundheitsministerium hat darüber hinaus einen klaren Ablaufplan entwickelt wie mit noch nicht geimpften Personen umgegangen wird, die eine COVID-Erkrankung überstanden haben. Wenn die Impfung von den Personen in Anspruch genommen werden möchte, werden Nachimpfungen erfolgen. Die mobilen Teams werden hierzu entsprechende Impfangebote unterbreiten. Die Pflegegesellschaft sowie die Träger werden zeitnah über das Verfahren informiert.

3.) Zudem wird die Richtlinie für Hygienekonzepte und zu Besuchsverboten in Einrichtungen mit Blick auf Mutationen überarbeitet. Hier sind restriktivere Maßnahmen unumgänglich.

4.) „Fortan wird darüber hinaus die Umsetzung der Testpflicht in den Einrichtungen noch stärker kontrolliert. Derzeit müssen in Pflege- und Altenheimen zweimal wöchentlich alle Beschäftigte sowie die Bewohnerinnen und Bewohner mittels Antigen-Schnelltests getestet werden. Diese essentielle Schutzmaßnahme muss vom Träger konsequent umgesetzt werden. Die dafür vorgesehenen 30 Testungen pro Bewohner und Monat sollen ausgenutzt werden. Unsere Heimaufsicht wird bei Verstößen Sanktionen erlassen,“ erläutert Bachmann weiter.

5.) Auch die saarländische Teststrategie wird mit Blick auf mögliche Mutationen des Coronavirus angepasst. Hierbei wird neben dem Einsatz von Schnelltests auch eine zweitätige Testverpflichtung überprüft. Bei der Anpassung wird das Gesundheitsministerium mit der Virologie des Universitätsklinikums zusammenarbeiten.

6.) Darüber hinaus wird eine Kontaktnachverfolgung hinsichtlich der Einbringung von SARS-CoV-2- Infektionen eingerichtet. Dazu Kolling: „Mit personeller Unterstützung durch die Bundeswehr werden wir bei einem Ausbruchsgeschehen gemeinsam mit dem Gesundheitsamt überprüfen, wie es zu Eintragungen in den Heimen und demnach zu den Ausbrüchen gekommen. Aus den Erfahrungen, die separat erfasst werden, wollen wir Handlungskonzepte für die Zukunft entwickeln.“

Geschrieben von: admin

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