OVG kippt Kontaktbeschränkungen im Saarland wegen Unklarheit in der Corona-Verordnung
Saarlouis. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 20.1.2021 den § 6 Abs. 1 der aktuellen Corona-Verordnung (VO-CP) vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er Kontaktbeschränkungen auch für den familiären Bezugskreis vorsieht (Az.: 2 B 7/21). In § 6 Abs. 1 VO-CP ist geregelt, dass private Zusammenkünfte auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt werden. Die Antragstellerin des Normenkontrolleilverfahrens sieht sich dadurch gehindert, ihre Enkel […]
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