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Über den Jahreswechsel gelten im Saarland weiterhin Kontaktbeschränkungen. Hinzu kommen an einigen Orten Feuerwerks- und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Die Regeln im Überblick:
Da die Silvesternacht durch Partys und Feuerwerk zusätzliche Risiken birgt, gelten im Corona-Jahr im Saarland in der Nacht vom 31. Dezember 2020 auf den 1. Januar 2021 teilweise Sonderregeln.
Im Saarland dürfen sich im öffentlichen Raum auch an Silvester nur Angehörige aus maximal zwei Haushalten treffen. Höchstens fünf Personen können zusammenkommen. Zudem gilt am 31. Dezember und am 1. Januar ein An- und Versammlungsverbot im öffentlichen Raum.
Im privaten Bereich ist der Besuch von Angehörigen eines weiteren Haushaltes oder der Familie erlaubt. Auch hier dürfen jedoch nicht mehr als fünf Menschen gleichzeitig anwesend sein. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.
Feuerwerk ist grundsätzlich nicht verboten. Auf belebten öffentlichen Plätzen allerdings ist das Zünden von Pyrotechnik untersagt. Einige Städte und Gemeinden haben im Einzelnen bestimmt, wo das Verbot gilt. So sind in Saarbrücken beispielsweise der St. Johanner Markt und das „Bermuda-Dreieck“ im Nauwieser Viertel betroffen. Auch Saarlouis und Homburg haben bestimmte Plätze ausgewiesen.
Im heimischen Garten, Hof oder vor der Haustür dürfen Böller und Raketen abgefeuert werden. Das Saarland rät jedoch dringend davon ab. Um Feuerwerk zu verhindern, durften daher in diesem Jahr keine Raketen oder Böller verkauft werden.
Der Grund: Die angespannte Lage in Krankenhäusern soll nicht durch zusätzliche Verletzte verschärft werden. Jedes Jahr ereignen sich auch im Saarland zahlreiche Unfälle mit Pyrotechnik.
Auch das Trinken von Alkohol kann von Kommunen im öffentlichen Raum verboten werden. Auch hier gilt beispielsweise Alkoholverbot an Plätzen in Saarlouis und Saarbrücken, an denen für gewöhnlich viele Menschen zusammenkommen.
Auch Gaststätten ist der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr in der Silvesternacht untersagt.
Restaurants dürfen Essen zum Abholen oder Ausliefern anbieten. Nach wie vor müssen die Lokale jedoch für Gäste geschlossen bleiben.
Geschrieben von: GTMH
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