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Neuregelungen zum Jahreswechsel – Was ändert sich 2021?

today31. Dezember 2020 1964 1 5

Hintergrund
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Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,50 Euro pro Stunde. Danach ist eine Erhöhung im Sechs-Monats-Rhythmus vorgesehen – auf 9,60 Euro, auf 9,82 Euro und schließlich am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird zum 1. Januar für 90 Prozent der Steuerzahler gestrichen. Weitere 6,5 Prozent sollen ihn dann nur noch teilweise zahlen – je höher das Einkommen, desto mehr. Nur die einkommensstärksten 3,5 Prozent werden weiterhin voll zur Kasse gebeten.

Der Soli war ursprünglich als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer.

Kindergeld

Ab dem 1. Januar gibt es pro Kind 15 Euro mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern damit 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Auch der Kinderfreibetrag steigt: Ein Elternpaar kommt so insgesamt auf eine Summe von 8.388 Euro jährlich, auf die keine Einkommensteuer fällig wird.

Einwegplastik

Ab dem 3. Juli 2021 dürfen keine Produkte aus Einweg-Plastik mehr verkauft werden. Dazu gehören beispielsweise Plastikgeschirr und -besteck, Trinkhalme sowie Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor. Mit dem Gesetz hat Deutschland eine EU-Verordnung umgesetzt, nach der in allen Mitgliedsländern Einwegplastik verboten wird.

Personalausweis

Die Kosten für den Personalausweis steigen für über 24-Jährige auf 37 Euro. Bisher waren es 28,80 Euro. Ab dem 2. August 2021 müssen neu beantragte Personalausweise außerdem einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten. Alte Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

AU-Bescheinigung

Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen werden ab dem 1. Januar digital von den behandelnden Ärzten an dieKrankenkassen übermittelt. Die Patientinnen und Patienten müssen den „gelben Schein“ also nicht mehr selbst bei ihrer Krankenkasse einreichen, allerdings noch bei ihrem Arbeitgeber. Ab 2022 soll der die Daten dann aber ebenfalls elektronisch bei der Krankenkasse abrufen können.

Elektronische Patientenakte

Ab dem 1. Januar können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse erhalten. Das Angebot ist freiwillig. In der Akte werden Daten wie Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Impfungen und Arztbriefe gespeichert.

Im Notfall sollen so wichtige Informationen schneller zur Verfügung stehen. Auch Doppeluntersuchungen, zum Beispiel bei einem Arztwechsel, sollen durch de ePA vermieden werden.

Grundrente

Der Aufschlag für 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente kommt zum 1. Januar – die Grundrente. Wer mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit nachweisen kann, bekommt sie ausgezahlt. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig.

Der Zuschlag soll gestaffelt werden, bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Den erhalten aber nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden.

Grundsicherung und Sozialhilfe

Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt ab dem 1. Januar auf 446 Euro pro Monat – 14 Euro mehr als bisher. 18- bis 24-jährige Grundsicherungsbezieher, die bei den Eltern wohnen, erhalten 357 Euro. Für bis zu fünfjährige Kinder erhöht sich die Leistung auf 283 Euro, für Sechs- bis 13-Jährige auf 309 Euro. 14- bis 17-Jährige erhalten 373 Euro pro Monat.

Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag – also der Anteil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen – steigt 2021 auf 9.744 Euro. Bisher waren es 9.408 Euro pro Jahr.

Mehrwertsteuer

Ab 1. Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs, vor allem Lebensmittel. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemiefür ein halbes Jahr gesenkt, um den Konsum zu stärken und der Konjunktur einen Schub zu geben.

Kfz-Steuer

Wer ab dem 1. Januar ein Auto mit hohem CO2-Ausstoß zulässt, muss mehr Kfz-Steuer zahlen. Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw wird anhand des Hubraums und CO2-Prüfwertes berechnet. Künftig wird die Steuer stärker nach dem CO2-Wert bemessen. Damit soll ein Kaufanreiz für emissionsärmere Fahrzeuge gesetzt werden.

MwST und CO2 Steuer sind auch dafür verantwortlich, Dass neue Jahr teurer für Autofahrer und Autofahrerinnen wird: Schon in der Nacht zum 1. Januar 2021 werden die Spritpreise wohl einen kräftigen Sprung machen. Wer noch im alten Jahr tankt, kann sich einige Euro sparen. Das kann durchaus 11 Cent pro Liter sein.

Geschrieben von: GTMH

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