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Saarlouis. Mit Beschluss vom 11.12.2020 hat das Verwaltungsgericht die Anordnung von Quarantäneverfügungen durch die Kreisstadt Saarlouis und den Landkreis Saarlouis bestätigt.
Der Antragssteller hatte versucht unter Berufung auf die Praxis anderer Bundesländer die Verkürzung der Quarantänedauer durchzusetzen, nachdem zur Hälfte der Quarantänedauer ein negatives Testergebnis vorlag. Dies wurde unter Hinweis darauf abgelehnt, dass ein derart früher Test nicht aussagekräftig genug ist, um die Quarantäne zu beenden.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Anordnungen der Ortspolizeibehörde der Stadt und des Gesundheitsamtes des Landkreises. Es stellte fest, dass die Anordnungen der Behörden den Empfehlungen des RKI entsprechen und nicht unverhältnismäßig sind.
Gesundheitsamt und Ortspolizeibehörde sehen sich in ihrer Arbeit bestätigt. Bei allem Verständnis für den Unmut, die mit den Einschränkungen einer Quarantäne einhergeht, ist es zum Schutz der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger wichtig, dass die Anordnungen der Gesundheitsbehörden und die Empfehlungen des RKI eingehalten werden.
Geschrieben von: admin
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