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Gewerbeverein und Stadtverwaltung in Ottweiler fordern Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Einzelhandel

today23. Dezember 2020 93

Hintergrund
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Ottweiler. „Die Gesundheit aller ist uns sehr wichtig, und dass das Corona-Virus bekämpft werden muss, steht außer Frage! Doch sind die getroffenen Rechtsverordnungen, die die großen Anbieter bevorzugen, die richtigen?“ Das fragt Marion Strempel, 1. Vorsitzende des Ottweiler Gewerbevereins.

Dieser traditionsreiche Verein vertritt insbesondere auch die Interessen der „kleinen“, oft innerstädtisch gelegenen und von Familien geführten Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe. Für diese setzt sich Marion Strempel gemeinsam mit einem aktiven Vorstand ein.

Sie sieht in den von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen vielmehr eine massive Benachteiligung der Ottweiler Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Geschäfte schließen mussten und nun um ihre Existenz kämpfen.

Marion Strempel: „Diese sind aber unserer Stadt und ihrem Ort, vor allem ihrer Kundschaft treu und eng verbunden, und das oft seit Jahren und Jahrzehnten. Sie bieten nicht nur ihr Gewerbe an. Sie sichern unsere Arbeits- und Ausbildungsplätze, zahlen ihre Steuern vor Ort und sponsern unsere Vereine. Viele von ihnen engagieren sich auch selbst ehrenamtlich innerhalb unserer Vereinsfamilie. Wir möchten ihre Leistungen für unsere Stadt nicht missen.“

Auch der Ottweiler Bürgermeister Holger Schäfer stimmt Marion Strempel mit Nachdruck zu, sieht in diesem Punkt die Regelung der neuen Verordnung überaus kritisch und informierte Ministerpräsident Hans bereits vergangene Woche im Rahmen einer Videokonferenz. „Die kleinflächigen Ladengeschäfte – nicht nur in unserer Stadt – mussten schließen, obwohl gerade dort die Kundenströme am besten organisiert und so das Infektionsgeschehen optimal reguliert werden kann.“

Zum Hintergrund: Die Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie folgt dem Schwerpunktprinzip. Sie erlaubt den Geschäften mit großflächigem Mischsortiment, den Ketten und Konzernen, weiterhin alle Waren aus ihrem Warenbestand zu verkaufen, sofern die Lebensmittel überwiegen. Das bedeutet, dass die Kunden neben Lebensmitteln auch Kleidung, Taschen, Schuhe, Spielzeuge, Schmuck und so weiter in den großen Märkten einkaufen können. Im Widerspruch dazu und zur Erinnerung sei auf die Regelung im Frühjahr hingewiesen, als die Non Food Abteilungen der jetzt privilegierten großflächigen Anbieter abgetrennt wurden. Dort war ein Verkauf im Gegensatz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erlaubt.

„Eine Öffnung aber wäre durchaus auch bei den kleinen Einzelhändlern in den Gemeinden und Städten möglich, denn gerade diese achten sehr auf die Hygienekonzepte, die Einhaltung der Abstände und eine korrekte Kundenfrequenz“, sagte Marion Strempel weiter. Sie und der Ottweiler Bürgermeister fordern die saarländische Landesregierung, insbesondere aber die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger dazu auf, schnell zu handeln, die Missstände anzugehen und damit den Gleichbehandlungsgrundsatz wieder herzustellen.

Kurz, die Schwerpunktregelung der Landesregierung stellt einen massiven Eingriff in den Markt dar, der mit den erforderlichen und auch zwingenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht zu rechtfertigen ist, so die Auffassung des Ottweiler Gewerbevereins und des Ottweiler Rathauschefs.

Foto-Quelle: Nicole Welsch

Geschrieben von: admin

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