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Landesregierung unterstützt Gesetzesantrag für höhere Blindheitshilfe

today9. Dezember 2020 65

Hintergrund
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Saarbrücken. Im Saarland leben derzeit 1.278 blinde Menschen. Die mit Blindheit einhergehenden Schwierigkeiten ein selbstbestimmtes Leben zu organisieren und am sozialen Leben teilzuhaben, sind insbesondere unter den Bedingungen der Pandemie, gewachsen. Maskenpflicht und gerade auch die Abstandsregelungen erschweren es blinden Menschen, sich im Alltag zu bewegen. Hier sind blinde Menschen derzeit mehr denn je auf begleitende Hilfe anderer Menschen angewiesen.

„Das aktuell im Landtag von den Regierungsfraktionen verabschiedete Gesetz ist ein Beitrag, blinde Menschen gerade in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie zusätzlich zu unterstützen, damit sie ihren Alltag besser meistern können. Die Landesregierung begrüßt den Gesetzesantrag zur Erhöhung der Blindheitshilfe im Saarland ausdrücklich“, erklärt Sozialministerin Monika Bachmann.

Diese Erhöhung der Blindheitshilfe trägt den gestiegenen Aufwendungen blinder Menschen stärker Rechnung und berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse blinder Kinder und deren Familien. Dazu Bachmann weiter: „Mit der Erhöhung der Blindheitshilfe tragen wir einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil zur Erleichterung der Alltagsbewältigung blinder Menschen bei.“

Die Gesetzesänderung bewirkt ab dem Jahr 2021 eine Erhöhung der Blindheitshilfe für erwachsene blinde Menschen von 438 Euro auf 450 Euro monatlich sowie für minderjährige blinde Menschen von 293 Euro auf 317 Euro monatlich.

Geschrieben von: admin

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