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Neue Corona-Regeln für Weihnachten und Silvester

today24. November 2020 137

Hintergrund
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Berlin. Morgen entscheidet sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel, wie wir in diesem Jahr die Adventszeit und die Feiertage verbringen werden. Da bei diesem Gespräch die Länderchefs die Beschlussvorschläge liefern sollen, haben die sich bereits im Vorfeld auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Demnach müssen wir uns bis Weihnachten wohl noch gedulden, denn nach Plänen der Ministerpräsidenten soll der Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember verlängert werden. Es sieht aber so aus, als ob an den Feiertagen andere Corona-Regeln gelten könnten als im restlichen Dezember.

 

Um Weihnachten und den Jahreswechsel zumindest in einem kleinen Rahmen feiern zu können, sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar ist vorgesehen, dass Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Personen mit bis zu zehn Personen wieder möglich sind. Kinder unter 14 Jahre werden dabei nicht dazugerechnet.

 

Im Gegenzug dafür wird geraten in den Tagen vor Weihnachten in eine freiwillige häusliche Quarantäne zu gehen. Damit soll die Infektionsgefahr an den Feiertagen trotz gelockerter Kontaktbeschränkungen gering gehalten werden. Laut dem Entwurfspapier könne dies auch durch eine früheren Beginn der Weihnachtsferien, beispielsweise ab dem 19. Dezember, unterstützt werden.

Wie der Silvester-Abend in diesem Jahr ablaufen wird, ist jedoch noch unklar. Die Länder sind sich noch uneinig, ob es ein generelles Böller-Verbot geben wird. Die SPD-geführten Länder haben sich in einem Positionspapier gegen den Verkauf und das Zünden von Feuerwerk beim bevorstehenden Jahreswechsel ausgesprochen. Damit wolle man insbesondere die Einsatz- und Hilfskräfte entlasten und so Kapazitäten im Gesundheitswesen freihalten. Die Christdemokraten wollen jedoch kein grundsätzliches Verbot, aber zumindest an belebten Plätzen soll es kein Feuerwerk geben. Stattdessen setzt die Union auf Empfehlungen und Appelle.

 

Ebenfalls vorgesehen ist eine Ausweitung der Maskenpflicht. Diese soll bald nicht nur in Geschäften, sondern auch bereits davor, beispielsweise auf dem Parkplatz, gelten. Auch an Plätzen mit viel Publikumsverkehr im innerstädtischen Bereich soll dann die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes gelten, selbst wenn sie unter freiem Himmel sind. Ob die Maskenpflicht bereits auf Grundschüler ausgeweitet wird, darüber wird wohl noch gestritten. Die Länder lehnen dies weiterhin mehrheitlich ab, Kanzlerin Merkel hatte sich schon vor einer Woche für eine Ausweitung der Maskenpflicht an den Schulen starkgemacht.

Geschrieben von: GTMH

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