Saarbrücken/Kaiserslautern/Landau.
Rund
2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am
10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.
Bundesweites Ergebnis:
Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund
6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast
500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft.
Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten
40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/ Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet.
Insgesamt sind in
985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Regionales Ergebnis des Hauptzollamts Saarbrücken:
Das
Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich an diesen Kontrollen mit
54 Kolleginnen und Kollegen, die die Überprüfungen im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz durchführten.
In
52 Fällen sind weitere Überprüfungen erforderlich, weil sich während den Kontrollen Verdachtsmomente ergeben haben. Darunter fallen beispielsweise:
- 19 x Mindestlohnverstoß
- 11 x Sozialversicherungsmissbrauch (§ 266 a StGB: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt)
- 8 x Leistungsmissbrauch
- 8 x Ausländerbeschäftigung
Neben der Prüfung der
Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der
illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema
Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
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