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St. Wendel. Das Demonstrationsrecht sei ein hohes Gut – doch gerade mitten in einer Pandemie müssen klare Regeln gelten. Daher unterstütze der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald das Vorhaben des saarländischen Innenministers Klaus Bouillon, rechtssichere Regeln bei Demonstrationen einzuführen. Anlass ist eine „Querdenken“-Demonstration als Standkundgebung am vergangenen Mittwoch in St. Wendel.
Diese wurde unter dem Motto „Ein Licht für Kinder – maskenfreie Schulen“ vom Landkreis als zuständige Kreispolizeibehörde genehmigt. Unter Auflagen. Dazu zählte etwa ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Kreisordnungsamt und Polizei waren während der Veranstaltung vor Ort. Ebenso das Ordnungsamt der Kreisstadt St. Wendel. Zu den Auflagen zählte auch, dass der Veranstalter eigene Ordner einsetzt.
„Dass allerdings die Demonstration als Lichterfest angemeldet, dann zweckentfremdet, als alternatives St.-Martins-Fest gefeiert wurde, ist beschämend. Noch beschämender ist es, dass hier offenbar Kinder instrumentalisiert wurden“, sagt Recktenwald. „Wie krude auch die eigene Meinung sein mag, jeder darf sie frei äußern. Jedoch muss sich auch jeder an die Regeln halten. Und zu diesen gehört es momentan, Vorsicht beim Umgang mit seinen Mitmenschen walten zu lassen. Hierbei geht es um den Schutz der eigenen Gesundheit, den Schutz der Gesundheit anderer. Dies zu bagatellisieren, zu missachten, ist eine Respektlosigkeit jenen gegenüber, die schwere Krankheitsverläufe haben, deren Angehörige gestorben sind.“
Beim Genehmigungsprozess einer Demonstration habe die Kreisstadt keinen Einfluss. Daher sei, so Recktenwald, die an der einen oder anderen Stelle geäußerte Kritik an der Stadt nicht gerechtfertigt. Kommende Woche werden sich Innenministerium, Landkreis und Kreisstadt mit dem Thema befassen. Ziel ist es, klare Regeln bei Demonstrationen zu formulieren, die dann saarlandweit übernommen werden könnten.
Geschrieben von: admin
today22. September 2021 666 2
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