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St. Wendel. Der Landkreis St. Wendel hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist ab Samstag, 17. Oktober, bis Samstag, 24. Oktober, gültig. „Die Fallzahlen in unserem Landkreis steigen weiterhin. Wir müssen das Infektionsgeschehen in den Griff kriegen und haben daher unsere Bestimmungen angepasst. Oberstes Ziel ist es, einen weiteren Lockdown zu verhindern. In den kommenden Tagen erwarten wir zudem eine Rechtsverordnung des Landes, die die jüngsten Beschlüsse zwischen Bund und Ländern umsetzt“, sagt Landrat Udo Recktenwald.
Ab Samstag, 17. Oktober, sind im Landkreis St. Wendel private Feiern in öffentlichen Räumen nur noch mit bis zu 10 Personen erlaubt, in privaten Räumen nur mit bis zu 10 Personen aus zwei Haushalten zulässig. In beiden Fällen sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten.
Die Verfügung schreibt zudem vor, in öffentlichen Räumen dort einen Mund-Nasenschutz zu tragen, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen und den Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht einhalten können. Etwa auf Plätzen, Märkten, während Veranstaltungen im öffentlichen Raum aller Art oder in Fußgängerzonen.
Gaststätten, insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und –bars, Eisdielen und Eiscafés ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 23 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben. Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden.
Geschrieben von: admin
today23. August 2024 111 2
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