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Allgemeinverfügung: verstärkte Kontrollen im Landkreis

today12. Oktober 2020 14

Hintergrund
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Am Freitag, 9. Oktober, wurde der Wert von 35 Corona-Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner im Landkreis St. Wendel überschritten. Am Samstag, 10. Oktober, von 50 pro 100.000. Somit wurde der Landkreis als Risikogebiet eingestuft. Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Sonntag, 11. Oktober, in Kraft getreten ist und vorerst bis einschließlich Samstag, 17. Oktober, gilt. Die Bürgermeister der Kreiskommunen und Landrat Udo Recktenwald fordern die Bevölkerung auf, sich dringend an die Vorgaben der Allgemeinverfügung zu halten. Es werde nun kreisweit verstärkt kontrolliert. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Insbesondere Gaststätten und Dorfgemeinschaftshäuser stehen im Fokus. „Kontakte müssen auf ein Mindestmaß eingeschränkt werden, die Abstands- und Hygienevorschriften sind strikt eingehalten, die Mund-Nasen-Bedeckung dort, wo vorgeschrieben, ist zu getragen, in geschlossenen Räumen muss ausreichend gelüftet werden. Unachtsamkeit und Nachlässigkeiten kann sich niemand mehr leisten.“ Ein jeder müsse seinen Beitrag leisten, um die Lage in den Griff zu bekommen. Denn die Situation sei sehr ernst. Bürgermeister und Landrat appellieren an die Vernunft der Bevölkerung, ansonsten komme es zu verschärften Maßnahmen. Oberstes Ziel sei es, Infektionsketten zu durchbrechen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Und dies gelinge nur, wenn alle mitmachen.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises besagt, dass private Veranstaltungen in geschlossenen öffentlichen Räumen nur mit bis zu 25 gleichzeitig anwesenden Personen, in geschlossenen privaten Räumen nur mit bis zu 10 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig sind.

Gaststätten, insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und –bars, Eisdielen und Eiscafés ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben. Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden: landkreis-st-wendel.de/der-landkreis/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen.

Geschrieben von: admin

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