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Schlechtes Ergebnis für Speiseinsekten im Marktcheck der Verbraucherzentrale

today6. Oktober 2020 53

Hintergrund
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Saarbrücken. Insekten wandern immer mehr auf unsere Teller. Egal ob Mehlwürmer, Heuschrecken und Co.: Man findet diese sogenannten Speiseinsekten inzwischen unter anderem in Nudeln, in Müslis und in Proteinriegeln. Da die neuartigen Lebensmitteln in Europa oft noch keine Zulassung haben, gelten besondere Übergangsregeln. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes hat sich nun insektenhaltige Lebensmittel im Rahmen eines Marktchecks nun näher angeschaut und dabei zahlreiche Verstöße der Produzenten festgestellt.

Insgesamt 32 Proben wurden mit Hinblick auf Kennzeichnung, Nährwert und die Werbeaussage überprüft. Dabei musste festgestellt werden, z.B. bei der Allergenkennzeichnung oft Lücken zu finden sind und auch der Hinweis, ob das Produkt erhitzt wurde, fehle. Teilweise wurde in den Produkten hohe Mengen an Salz oder Zucker ermittelt und auch wurde mit unzulässigen nährwertbezogenen Angaben geworben. Ungeachtet des Nährwerts haben die insektenhaltigen Lebensmittel jedoch eines gemeinsam: Sie sind in der Regel sehr teuer.

Insbesondere der fehlende Hinweis auf das Erhitzen des Produkts kann zu Problemen führen. Denn die Speiseinsekten können Keime enthalten, die für den Menschen schädlich sind. Darum ist es bei diesen auch besonders wichtig, dass sie entweder erhitzt oder über andere Verfahren entkeimt wurden. In rund 60 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte konnte keine Kennzeichnung über die Art der Keimabtötung aufgefunden werden. Da gesetzliche Angaben fehlen, bestehe derzeit keine Verpflichtung für die Produzenten, eine solche Behandlung der Insekten auf die Lebensmittel zu schreiben.

Ebenfalls nicht verpflichtend ist bei diesen neuartigen Lebensmittel die Allergenkennzeichnung. Während auf allen untersuchten Produkten auf eine mögliche allergische Reaktion bei einer Schalen- und Krustentierallergie hingewiesen wurde, fehlten bei 72 Prozent der Hinweis für Hausstauballergiker. Bei rund der Hälfte fehlte der Hinweis für Weichtierallergiker. Gerade für diese rät die Verbraucherzentrale jedoch zu Vorsicht beim Verzehr von Speiseinsekten.

Auch werben die Hersteller von insektenhaltigen Lebensmitteln oft mit unzulässigen nährwertbezogenen Angaben. Zahlreiche Produkte wurden beispielsweise als „reich an Protein“ beworben ohne den gesetzlichen Mindestwert an Eiweiß zu enthalten. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass die Auslobung von Vitaminen und Mineralstoffen, die jedoch nicht in der Nährwerttabelle aufgelistet sind, nicht erlaubt sei. Die Lebensmittelüberwachung wird daher aufgefordert, entsprechende Kennzeichnungsmängel schärfer zu ahnden und auch die Kontrollen in diesem Bereich auszuweiten.

Die Verbraucherzentrale stellte grundsätzlich auch den Nutzen der insektenhaltigen Lebensmittel in Frage. Trotz des hohen Preises enthalten sie oft nur einen recht geringen Insektenanteil, dafür aber viel Salz und Zucker. Bei einem durchschnittlichen Preis unter den im Marktcheck betrachteten Produkten von mehr als 43 Euro pro 100 Gramm rechnet die Verbraucherzentrale des Saarlandes jedoch auch in der nähren Zukunft eher mit einem „Nischendasein“ der insektenhaltigen Lebensmittel im saarländischen Einzelhandel.

Geschrieben von: admin

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