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Saarbrücken. Im Saarland liegen bereits vier Landkreise über der 50er Inzidenz, der Regionalverband hat den kritischen Grenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschritten. Auf Drängen von Ministerpräsident Tobias Hans hat der Ministerrat deshalb am Freitag (16. Oktober 2020) in einer Sondersitzung die derzeit geltende Rechtsverordnung zur Corona-Pandemie angepasst und die MPK-Beschlüsse umgesetzt, auf die sich die Länder am vergangenen Mittwoch gemeinsam mit der Bundeskanzlerin geeinigt haben (s.u.). Die neue Rechtsverordnung tritt wie üblich einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir dürfen die Landräte bei der Bewältigung der Corona-Pandemie nicht alleine lassen. Die Landesregierung hat versprochen, die Landkreise zu unterstützen und mir war es wichtig, Wort zu halten. Die Zahlen im Saarland sind alarmierend, deshalb mussten wir jetzt zügig die Voraussetzungen schaffen, dass die erweiterten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen auch in Kraft treten können.“
„Sars-CoV-2 verzeiht keine Nachlässigkeit, um ihm die Stirn zu bieten, braucht es Disziplin und Entschlossenheit,“ so der Ministerpräsident weiter. „Das ist hart für uns alle, aber die Saarländerinnen und Saarländer haben schon ganz andere Herausforderungen gemeistert. Und: Je besser und schneller wir das Infektionsgeschehen jetzt wieder unter Kontrolle bekommen, desto weniger schwerwiegend sind die Folgen für unsere Gesellschaft, für unsere Familien, unsere Wirtschaft und vor allem für unser Gesundheitssystem.“
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Es ist die Stunde der Verantwortung. Wir bitten jeden Saarländer, jede Saarländerin um große Vorsicht und Rücksicht. Bitte seien Sie vernünftig und solidarisch: Schützen Sie sich und ihre Familie, indem Sie sich an die Regeln halten. Mit der neuen Verordnung stärken wir auch den Landkreisen den Rücken, die besonders zu kämpfen haben. Wir müssen mit den Maßnahmen wieder sehr weit gehen, um eine Chance auf Eindämmung des Infektionsgeschehens zu haben. Dafür benötigen wir das Verständnis und die Disziplin der Saarländerinnen und Saarländer, es geht nur gemeinsam.“
Folgende Maßnahmen wurden in der neuen Rechtsverordnung gemäß den MPK-Beschlüssen von Mittwoch angepasst:
Geschrieben von: admin
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