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Saarbrücken. Als zuständige Infektionsschutzbehörde führt das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken seit Februar des letzten Jahres zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie durch. Indem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innen- und Außendienst vielfältige und zusätzliche Aufgaben bewältigen, gewährleisten sie weiterhin die öffentliche Sicherheit.
Das Ordnungsamt ist dafür zuständig, Quarantäneverfügungen nach Meldung durch das Gesundheitsamt zu erlassen, diese den Betroffenen zuzustellen und die Einhaltung der Quarantäne zu kontrollieren. Allein im vergangenen April wurden rund 5.000 Verfügungen durch das Ordnungsamt auf den Weg gebracht. Zum Zweck der Überprüfung nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innendienstes täglich bis zu 400 Kontrollanrufe vor.
Hinzu kommt die Beantwortung einer Vielzahl von Anfragen zum Infektionsschutz, beispielsweise durch Reiserückkehrer. Auch das Erstellen von Ausnahmegenehmigungen nach Maßgabe der Rechtsverordnung und das Prüfen von Hygienekonzepten gehören zu den Aufgaben im Innendienst.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst kontrollieren, ob Bürgerinnen und Bürger die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Dazu ist der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) täglich mit bis zu 14 Teams unterwegs. Neben klärenden Ansprachen, mündlichen Verwarnungen und der Erhebung von Verwarngeldern kommt die Einleitung von Bußgeldverfahren bei festgestellten Verstößen als letzte Konsequenz in Betracht.
Die Streifen des Ordnungsamtes kontrollieren Betriebe, Händler und Gastronomen sowie die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, bei öffentlichen und privaten Zusammenkünften sowie auf Wochenmärkten. Im April haben über 5.700 Kontrollen des KOD stattgefunden.
Im April hat das Ordnungsamt mehrere Allgemeinverfügungen erlassen. Alle aktuellen Regeln und weitere Informationen zum Corona-Virus gibt es online unter www.saarbruecken.de/corona.
Daneben arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das gesamte Aufgabenfeld des Ordnungsamtes weiterhin vollständig ab. Dazu gehören unter anderem die Themenfelder Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, Gefahrenabwehr, Straßenverkehr, Führerschein und Fahrerlaubniswesen, Fundbüro, Kreislaufwirtschaftsrecht, Versammlungen und Märkte sowie Waffenwesen.
Geschrieben von: admin
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