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„Ein wichtiges Signal für unseren gebeutelten Einzelhandel, ein erster Schritt, um die weiterhin bestehende Benachteiligung kleinerer Geschäfte zu beheben“, kommentiert der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes.
Dieses hat einen Teil der geltenden Corona-Verordnungen gekippt, so die Pflicht zur Terminvergabe und die 40-Quadratmeter-Beschränkung pro Kunde in Geschäften. Recktenwald: „Der kleine Einzelhandel hat durch die harten Lockdowns genug leiden müssen. Die jüngsten zaghaften Öffnungsschritte gingen nicht weit genug. Dies auch, weil die kleinen Geschäfte über jeweils angepasster Hygienekonzepte verfügen, weil sie viel investiert haben, um das Ansteckungsrisiko in ihren Häusern zu minimieren.“
Es gehe um das wirtschaftliche Überleben des Einzelhandels. Es gehe auch darum, schrittweise in die Normalität zurückzukehren. „Wir müssen mit dem Virus leben lernen mit impfen, testen, schützen und öffnen – die Menschen brauchen Perspektiven! Wir müssen vulnerable Gruppen stärker schützen, wir müssen mehr impfen und mehr testen. Und vor allem müssen wir akzeptieren, dass das Virus so schnell nicht verschwinden wird. Jeder einzelne muss Verantwortung und Umsicht zeigen. Denn wir können nicht weiterhin einen harten Lockdown nach dem anderen verhängen.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass es Alternativen dazu gibt.“
Geschrieben von: GTMH
today22. September 2021 675 2
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