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Nach dem Flüchtlingsgipfel im Mai haben Bund und Länder beschlossen, dass die Ausländerbehörde rund um die Uhr einsatzbereit sein soll. Dennoch äußern mehrere Länder, darunter auch das Saarland, Zweifel an der Notwendigkeit dieser Maßnahme.
Im Saarland wird argumentiert, dass die Landespolizei im Bedarfsfall die Aufgaben der Ausländerbehörde nach Dienstschluss und an Wochenenden übernehmen könne. Diese besitzt die Befugnis, Festnahmen und Abschiebungshaft zu beantragen. Sollten akute Abschiebungsfälle auftreten, wäre die Ausländerbehörde dennoch erreichbar.
Trotz fehlender 24-Stunden-Bereitschaftsdienste ist die Ausländerbehörde stark ausgelastet. Die rund 20 Vollzeitstellen im Bereich Abschiebung haben derzeit etwa 770 Überstunden angehäuft. Diskussionen drehen sich auch um die Möglichkeit einer Saarbrücker Zweigstelle, um die Arbeitslast zu verringern. Seit der Schließung der Ausländerbehörde in Saarbrücken 2021 gab es Kritik an dieser Entscheidung. Eine Zweigstelle in Saarbrücken könnte die Überstunden reduzieren, erfordert jedoch eine verstärkte Digitalisierung. Das genaue Zeitfenster dafür bleibt vorerst unklar, wie das Innenministerium zugeben muss.
Geschrieben von: Melina Schumitz
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