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Gräber in Neunkirchen werden eingeebnet

today29. Januar 2021 418

Hintergrund
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Neunkirchen. Die Friedhofsabteilung der Kreisstadt Neunkirchen teilt mit, dass auf den Friedhöfen Zentralfriedhof Furpach, Wellesweiler, Frankenfeldstraße, Kohlhof, Ludwigsthal, Wiebelskirchen, Hangard, Münchwies, alle Reihengräber und Urnenreihengräber, die vor dem 31.12.1995 und alle Kinderreihengräber, die vor dem 31.12.2005 belegt wurden, für eine weitere Belegung geschlossen und zur Abräumung und Einebnung aufgerufen wurden. Die Ruhefrist von Kinderreihengräbern kann auf Antrag um 10 Jahre verlängert werden.

Ebenso werden alle Familien- und Urnenfamiliengrabstätten, bei denen die 25-jährige Ruhefristen und Nutzungsrechte abgelaufen sind, zur Abräumung und Einebnung aufgerufen. Die Frist für die Abräumung der Gräber durch die Verfügungsberechtigten beträgt sechs Monate und läuft am 30. Juni 2021 ab. Grabmale und Einfassungen, die während dieser Frist nicht abgeräumt werden, gehen entschädigungslos in das Eigentum der Kreisstadt Neunkirchen über.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechts bzw. die Einebnung der Grabstätte muss beim Bauamt, Abt. für Friedhofsverwaltung, Tel. 06821/202602, beantragt werden.

Auf dem Hauptfriedhof Scheib in Neunkirchen sind die Familien- und Urnenfamiliengrabstätten, bei denen die 25-jährige Ruhefristen und Nutzungsrechte nun abgelaufen sind, zur Abräumung und Einebnung aufgerufen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Historische Grabstätten bleiben von diesem Aufruf unberührt.

Geschrieben von: admin

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