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Am vergangenen Wochenende stellte die Stadtpolizei des städtischen Ordnungsamtes in den Abendstunden vor einem Gebäude in Saarlouis eine große Anzahl von Fahrzeugen fest. Im Inneren fand eine Hochzeit mit ca. 60 Teilnehmern statt, die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Corona-Pandemie wurden offensichtlich nicht eingehalten.
Die Stadtpolizei löste die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung auf. Die Verantwortlichen wurden ermittelt und der für die Ahndung der Verstöße zuständigen Kreispolizeibehörde gemeldet. Diese müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
Die Ortspolizeibehörde appelliert dringend an die Bürger derartige Veranstaltungen nicht durchzuführen. Diese sind aus gutem Grund gesetzlich untersagt. Neben Bußgeldern können sich Veranstalter auch erheblichen zivilrechtlichen und sogar strafrechtlichen Konsequenzen aussetzen. Private Feiern, also insbesondere Geburtstage, Hochzeiten und dergleichen sind unter anderem auf maximal 10 Personen begrenzt, es gelten auch weitere Beschränkungen.
Daran ändert sich auch nichts, wenn im Rahmen eines gastronomischen Betriebes gefeiert wird oder die Personen auf mehrere Tische verteilt werden. Veranstalter sollten sich sehr genau über die geltenden Regelungen informieren, um nicht Gefahr zu laufen, verbotene Veranstaltungen durchzuführen. Das Land hat für die Bürger die sog. Corona-Hotline geschaltet und bietet auf dem Internetportal corona.saarland.de weitere Informationen.
Es muss in dieser Situation im Interesse aller Bürger liegen, dass mögliche Infektionsherde vermieden werden.
Geschrieben von: admin
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