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Saarpfalz-Kreis erlässt Allgemeinverfügung

today12. Oktober 2020 10

Hintergrund
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In der letzten Woche sind die Infektionszahlen im Saarpfalz-Kreis stark gestiegen. Am 10. Oktober 2020 lag der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tag im Saarpfalz-Kreis bei über 35 Neuinfektionen. Dieser Wert gilt als Wert, ab dem abweichend von der infektionsrechtlichen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Maßnahmen geboten sind (vgl. §13 VO-VP: besondere Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen).

Zur Besprechung und Einschätzung der Gesundheitslage ist am Montagmorgen, 12. Oktober, der interne Krisenstab der Kreisverwaltung zusammengekommen. Fazit: Es wird eine Allgemeinverfügung, wie sie auch in den Landkreisen St. Wendel und Merzig-Wadern auf den Weg gebracht wurde, erlassen. Inhaltlich wird es auch beim Saarpfalz-Kreis um die Beschränkung der Personenzahl bei privaten Zusammenkünften gehen.

„Sicherlich begünstigen mehrere Faktoren das Ansteigen der Infektionszahlen. Beispielsweise ist mit Beginn der kalten Jahreszeit damit zu rechnen, dass die Infektionszahlen weiter steigen. Wir haben es mit einem sehr dynamischen Prozess zu tun, und wir sprechen auch nicht von einem konkreten Hauptinfektionsherd. Nichtsdestotrotz führt unser Gesundheitsamt den Ansteckungsursprung vornehmlich auf private Aktivitäten im familiären Umfeld zurück. Daher werden sich Restriktionen durch eine Allgemeinverfügung auch auf dieses konzentrieren. Wir gehen davon aus, dass es in Bälde eine landesweite Regelung geben wird.“

Landrat Dr. Theophil Gallo

Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung sind private Veranstaltungen in geschlossenen öffentlichen Räumen nur mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen und in geschlossenen privaten Räumen nur mit bis zu 25 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Durch die Regelungen der Allgemeinverfügung soll die Zahl der Neuinfektionen gesenkt werden und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems schon frühzeitig verhindert werden.

Die Allgemeinverfügung ist ab sofort unter https://www.saarpfalz-kreis.de/aktuelle- amtliche-bekanntmachungen einsehbar. Sie tritt zum 13. Oktober in Kraft.

Landrat Dr. Gallo appelliert weiter an die gegenseitige Rücksichtnahme und das Befolgen der so genannten AHA-L-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Ergänzend dazu sollte man grundsätzlich Ansammlungen von Menschen, Gedränge und länger andauernde Gespräche face-to-face in schlecht belüfteten Räumen vermeiden.

Geschrieben von: admin

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