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Saarbrücken. Das Sozialministerium hat die Richtlinien für Besuchskonzepte in stationären Einrichtungen sowie Einrichtungen des ambulant betreuten Wohnens angepasst. Die neue Richtlinie ist mit der Saarländischen Pflegegesellschaft sowie dem Öffentlichen Gesundheitsdienst abgestimmt und gilt ab dem 16.10.2020.
Gesundheitsministerin Monika Bachmann erklärt, dass Besuche in Bewohnerzimmern zukünftig wieder möglich sind: „Es ist uns wichtig, dass Angehörige Bewohner auch wieder in ihren Zimmern besuchen können, um die sozialen Kontakte der Bewohner weiter zu stärken. Gleichzeitig müssen hierzu aber effektive Schutzmaßnahmen eingehalten werden.“
Das Hygienekonzept muss für Besuche im Bewohnerzimmer konkrete Regelungen zu Schutzmaßnahmen in der Einrichtung enthalten. Hierzu gehört unter anderem die Anzahl der Besucher im Zimmer sowie die Dauer und Terminierung des Besuches.
„Die Neuregelung ermöglicht auch einen Ausgleich für die Besuche im Außenbereich, die witterungsbedingt zunehmend schwierig umzusetzen sind. Aber wir dürfen bei den Maßnahmen nicht vergessen, dass wir alle eine Verantwortung gegenüber unseren Mitmenschen tragen. Die neue Richtlinie gilt nur, solange das Infektionsgeschehen stabil bleibt“, so Bachmann abschließend.
Geschrieben von: admin
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