Püttlingen – Mit diesem Ausgang seiner Flucht dürfte ein Autofahrer am späten Samstagabend (27. September 2026) eher nicht gerechnet haben: Statt den kontrollierenden Polizeibeamten zu entkommen, landete der 55-Jährige nach einem Sprung über einen Sichtschutzzaun ausgerechnet im Swimmingpool eines Nachbarn. Dort war die Flucht dann endgültig beendet.
Gegen 23.50 Uhr war einer Streife in der Marktstraße ein grauer Peugeot 206 mit Saarlouiser Kreiskennzeichen aufgefallen. Die Beamten wollten den Wagen kontrollieren. Noch bevor entsprechende Anhaltesignale gegeben wurden, bog der Fahrer allerdings in eine Grundstückseinfahrt ein und stieg aus. Als ihm die Polizisten erklärten, dass sie eine Verkehrskontrolle durchführen wollten, kündigte er zunächst an, nur schnell seinen Geldbeutel samt Papieren aus dem Haus holen zu wollen.
Doch offenbar hatte der Mann spontan einen anderen Plan. Statt ins Haus führte sein Weg zielstrebig in einen angrenzenden Garten – und plötzlich rannte er davon. Vor ihm stand allerdings ein Stabmattenzaun mit Sichtschutz. Was sich dahinter befand, konnte der Flüchtende deshalb offenbar nicht erkennen. Trotzdem entschied er sich für den Sprung.
Das erwies sich als eher ungünstige Routenwahl: Hinter dem Zaun lag das Nachbargrundstück rund zwei Meter tiefer. Der 55-Jährige stürzte zunächst zu Boden und anschließend auch noch in einen dort befindlichen Pool. Die eingesetzten Polizisten mussten ihre Verfolgung damit nicht mehr allzu lange fortsetzen. Im Wasser beziehungsweise am Pool konnte der Mann schließlich widerstandslos festgenommen werden.
Warum der Franzose wenig Interesse an einer ausführlicheren Begegnung mit der Polizei gehabt haben könnte, zeigte sich bei den anschließenden Ermittlungen. Nach Angaben der Polizei stand er sowohl unter dem Einfluss von Alkohol als auch von Betäubungsmitteln. Damit nicht genug: Die am Peugeot montierten Kennzeichen waren als gestohlen gemeldet, zudem bestand für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz.
Auf der Polizeidienststelle wurde dem 55-Jährigen eine Blutprobe entnommen. Ganz folgenlos war sein unfreiwilliger nächtlicher Badeausflug auch körperlich nicht geblieben: Wegen Verletzungen, die er sich offenbar bei dem Sturz zugezogen hatte, musste er anschließend in einem Krankenhaus behandelt werden.