Saarland. Auf Katzenhalter im Saarland könnten schon bald neue Pflichten – und zusätzliche Kosten – zukommen. Die Landesregierung plant eine grundlegende Neufassung der Katzenschutzverordnung. Die bislang auf drei Gebiete in Blieskastel beschränkten Regeln sollen künftig im gesamten Saarland gelten. Die Verordnung befindet sich derzeit noch in der fachlichen und rechtlichen Abstimmung.
Besonders wichtig für private Katzenhalter: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang ermöglicht, soll sie künftig kastrieren, mit einem Mikrochip kennzeichnen und in einem anerkannten Haustierregister registrieren lassen müssen. Die Kosten dafür sollen die Halter selbst tragen. Ziel ist es, zu verhindern, dass sich Freigängerkatzen vermehren und dadurch neue Populationen herrenloser Katzen entstehen.
Ganz billig ist das nicht. Nach der bundesweit geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) besteht eine Kastrationsrechnung aus mehreren Positionen. Neben dem eigentlichen Eingriff werden unter anderem Untersuchung, Narkose, Medikamente, Material und Mehrwertsteuer berechnet. Bei einem Kater kann die Gesamtrechnung bereits deutlich über 100 Euro liegen, bei einer weiblichen Katze ist die Operation aufwendiger und kann entsprechend teurer werden. Je nach Aufwand und angewendetem GOT-Satz sind mehrere hundert Euro möglich.
Zusätzlich kommt der Mikrochip hinzu. Die GOT sieht allein für das Implantieren eines Transponders beim einfachen Gebührensatz 10,24 Euro sowie 5,50 Euro für die Dokumentation vor. Dazu kommen unter anderem die Kosten für den Chip selbst und gegebenenfalls weitere tierärztliche Leistungen. Die Registrierung etwa bei TASSO ist dagegen kostenlos.
Erprobt wurden die Regeln bereits in Mimbach, Webenheim und Blieskastel-Mitte. Dort gilt seit 2022 eine entsprechende Katzenschutzverordnung. Zwischen 2022 und 2025 wurden nach Angaben des Landes insgesamt 110 Katzen kastriert. Die Erfahrungen sollen nun in eine einheitliche Regelung für das komplette Saarland einfließen. Auch für freilebende Katzen ohne feste Bezugsperson sollen Kastration, Kennzeichnung und Registrierung verbindlich geregelt werden.