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Yeboah-Prozess: Eine Zusammenfassung

today26. September 2023 185

Hintergrund
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Kaum ein Fall aus dem Saarland hat so viel mediale Aufmerksamkeit erregt wie der Yeboah-Prozess. Nach fast einem Jahr Verhandlung soll am 8. Oktober das Urteil gesprochen werden.

Vor 32 Jahren wurde eine Asylunterkunft in Saarlouis in Brand gesteckt, und der Fall wird seit November letzten Jahres vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt. Bei dem Brandanschlag kam Samuel Yeboah aus Ghana, der damals erst 27 Jahre alt war, qualvoll ums Leben. Die anderen Bewohner des Gebäudes konnten sich glücklicherweise retten. Angeklagt ist Peter S., der beschuldigt wird, Benzin auf die Holztreppe des ehemaligen Hotels gegossen und das Feuer entzündet zu haben, mutmaßlich aus rassistischen Motiven.

Nicht nur Peter S. ist angeklagt. Peter St., der frühere Anführer der Neonazi-Szene in Saarlouis, wird beschuldigt, Beihilfe geleistet zu haben. Er befindet sich bereits seit Juni in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger hat zwar einen Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft gestellt, dieser wurde jedoch bisher abgelehnt. In einer Kneipe soll er Peter S. gesagt haben, dass in Saarlouis etwas Ähnliches wie in Ostdeutschland passieren müsse. Ohne diese Aussage wäre sein Freund Peter S. wahrscheinlich nicht auf die Idee gekommen, das Feuer zu legen. Zahlreiche Zeugen bestätigten, dass damals hinter dem Rücken von Peter St. nichts passiert wäre. Der Angeklagte gestand zwar vor Gericht, am Brandanschlag beteiligt gewesen zu sein, beschuldigte jedoch Heiko S. als Haupttäter. Dieser wiederum leugnete die Tat vor Gericht. Heiko soll die Idee gehabt und das Treppenhaus in Brand gesteckt haben. Zum Tatzeitpunkt war er angeblich noch Mitglied der Neonazi-Szene und hatte sogar ein Hakenkreuz-Tattoo. In den 1990er Jahren soll er jedoch ausgestiegen sein, was zu Bedrohungen seiner Familie durch den ehemaligen Neonazi-Chef Peter St. führte.

Die Beweisaufnahme wurde letzte Woche Dienstag abgeschlossen. Peter S. äußerte sich durch seinen Anwalt und zeigte Reue für die damalige Tat. Er bot den Opfern des Anschlags 3000 Euro Schmerzensgeld an, was auf ein Teilgeständnis hindeutet. Peter S. verteidigte auch Peter St. und erklärte, dass dieser sich nach seiner Gefängniszeit von den Skinheads distanziert habe und Heiko S. sein neuer Ansprechpartner wurde. In den Gutachten wurde auch auf die schwierige Kindheit des Angeklagten eingegangen, und die Vertreterin des Kreisjugendamtes schlug vor, Peter S. nach dem Jugendstrafrecht zu beurteilen. Gestern wurde das erste Schlussplädoyer gehalten, bei dem die Bundesanwaltschaft eine neuneinhalbjährige Haftstrafe für Peter S. forderte. Damit wurde das Jugendstrafrecht nahezu ausgeschöpft, und man blieb knapp unter der Höchststrafe von zehn Jahren. Es wurden gleich drei Mordmerkmale geltend gemacht: heimtückischer Mord, Mord mit gemeingefährlichen Mitteln und Mord aus niedrigen Beweggründen.

Heute wird auch das Plädoyer der Verteidigung erwartet.

Geschrieben von: Melina Schumitz

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