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Blieskastel: Kommunales Corona-Hilfspaket für Schulen war unzulässig

today4. Juni 2021 114

Hintergrund
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Blieskastel. Der Stadtrat der Stadt Blieskastel hatte in seiner Sitzung am 25.06.2020 auf Antrag der CDU-Fraktion den Beschluss gefasst, zu erwartende Steuerüberschüsse i.H.v. 500.000 € für die Sanierung und Ertüchtigung der städtischen Grundschulen zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss verstößt jedoch nach zwischenzeitlich erfolgter Prüfung gegen geltendes Haushaltsrecht und berücksichtigte zudem auch nicht die Regelungen des Saarlandpaktes vom 30. Oktober 2019. Auch dieser sieht vor, dass im Haushaltsvollzug erzielte Überschüsse prioritär zur Tilgung von Altschulden eingesetzt werden müssen.

Im Haushaltsjahr erwirtschaftete Mehreinnahmen führen zu einer entsprechenden Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes, der zunächst die vorgeschriebene jährliche Tilgung von Liquiditätskrediten gemäß Saarlandpakt sicherstellen soll. Für das Haushaltsjahr 2020 ergab sich auf Grundlage der Daten des Finanzhaushaltes ein zahlungsbezogenes Defizit gemäß § 6 Saarlandpakt i.H.v. 4.296.081,04 €, unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindesttilgung i.H.v. 469.881,04 €. Laut Haushaltsplan wurden keine Überschüsse erwirtschaftet.

Mangels vorläufiger Zahlen für die Finanzrechnung 2020 konnte zur Beschlusszeit eine Beurteilung hinsichtlich einer Verwendung möglicher Überschüsse nicht erfolgen, was jedoch erforderlich gewesen wäre. Die Verwendung von Überschüssen, über den Betrag der Mindesttilgung und der vorrangigen Rückführung von Fehlbeträgen hinaus, kann für Investitionen oder zur Tilgung von Liquiditätskrediten erst ab dem zweitfolgenden Haushaltsjahr erfolgen. „Damit war aber auch die im Nachhinein an der Verwaltung geübte Kritik, sie habe ihre finanziellen Möglichkeit nicht genutzt, unberechtigt“, so der 2 Beigeordnete Guido Freidinger in seiner Stellungnahme.

Foto-Quelle: atreyu (CC BY-SA 3.0)

Geschrieben von: admin

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