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Saarbrücken. Am Mittwoch (19.05.2021) gab Finanzminister Peter Strobel die Zahlen der regionalisierten Maisteuerschätzung für das Saarland bekannt. Dazu stellte er fest: „Die gemeinsamen Maßnahmen von Bund und Ländern zur Stabilisierung der Wirtschaft wirken. Die pandemiebedingten Steuerausfälle werden voraussichtlich etwas weniger stark ausfallen, bleiben aber sehr hoch.“
Finanzminister Peter Strobel betonte: „Die Krise hat den Haushalt nach wie vor im Griff. Die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt wird gegenüber dem bestehenden Haushaltsplan lediglich um jeweils ca. 60 Mio. € kleiner ausfallen. Die aktuellen Prognosen bleiben also deutlich hinter unseren Erwartungen von vor Ausbruch der Pandemie zurück.“
Vor allem die einsetzende konjunkturelle Erholung wirkt sich entlastend auf die Entwicklung der Steuereinnahmen aus. Nach Einschätzung der Bundesregierung setzt im Jahr 2021 mit einem realen Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes von 3,5 % ein Aufholprozess gegenüber dem starken Rückgang von -4,9 % im Jahr 2020 ein, der sich im Jahr 2022 mit einem realen Zuwachs von 3,6 % fortsetzt. „Der einsetzende Aufholprozess beim Wirtschaftswachstum gibt Hoffnung. Das anziehende Tempo beim Impffortschritt stimmt mich optimistisch für den weiteren Jahresverlauf. Dämpfend auf die Entwicklung der Steuereinnahmen wirken sich die verschiedenen pandemiebedingten Steuerrechtsänderungen aus,“ betonte Strobel.
Für die saarländischen Kommunen prognostiziert die Steuerschätzung für das Jahr 2021 einen Zuwachs bei den Steuereinnahmen von ca. 24 Mio. € und für das Jahr 2022 von ca. 39 Mio. € gegenüber der Maisteuerschätzung 2020. Mit Blick auf die saarländischen Kommunen sagte Peter Strobel: „Das Land hat in einem Kraftakt den Kommunen Einbrüche der Steuereinnahmen des Jahres 2020 kompensiert und ihnen so durch die Krise geholfen. Auch für die Jahre 2021 und 2022 wird das Land diese Kompensation leisten. Es freut mich, dass wir bei den saarländischen Kommunen für die Jahre ab 2023 deutlich eine Erholung der Steuereinnahmen (insbesondere bei der Gewerbesteuer) sehen. Ich bin überzeugt, dass das Land mit dieser im Ländervergleich wohl beispiellosen Hilfe und dem Saarlandpakt einen zentralen Beitrag geleistet hat, die saarländischen Kommunen sicher durch die Krise zu geleiten.“
Zu den Auswirkungen der Maisteuerschätzung auf den verabschiedeten Doppelhaushalt und die Finanzplanung führte der Minister aus: „Die prognostizierten Mehreinnahmen für das Jahr 2021 und 2022 können und müssen dazu genutzt werden, den im Haushaltsplan ausgewiesenen Schuldenzuwachs zu begrenzen. Mehrausgaben können daraus nicht finanziert werden. Wir befinden uns in einem engen Korsett der Vorgaben des Sanierungshilfengesetzes und der Schuldenbremse. Die langsame Erholung der Steuereinnahmen zeigt auch, dass es nicht leicht sein wird, nach dem Ende der Notsituation aus dem haushalterischen Ausnahmezustand herauszufinden und eine Normalisierung der Haushaltsführung zu erreichen. Das ist aber notwendig. Die Finanzplanung ab 2023 weist sehr hohe Handlungsbedarfe aus. Die heute prognostizierte Entwicklung der Steuereinnahmen kann die Handlungsbedarfe leider nicht auflösen.“
Der Finanzmister zeigte sich dennoch verhalten optimistisch: „In Bezug auf Steuereinnahmen und Landeshaushalt sehen wir allmählich wieder Licht am Ende des Tunnels. Die Konjunktur springt an und ab dem zweiten Quartal sagen die Experten ausgehend von einem niedrigen Niveau den Beginn eines Erholungsprozesses voraus. Die sektoralen Beschränkungen zur Pandemiebekämpfung werden mit dem Fortschreiten der Impfkampagne gelockert werden können, was sich positiv auf Gastronomie und Einzelhandel im Saarland auswirken wird.“
Die Pandemie sei eine der größten Herausforderungen für den saarländischen Landeshaushalt seit Bestehen des Saarlandes, so Strobel. „Aber auch in dieser Krise müssen wir vernünftig und mit Augenmaß wirtschaften, damit wir nach der Krise umso handlungsfähiger sind. Nur so können wir die finanziellen Mittel für Zukunftsinvestitionen und zentrale Schwerpunktsetzungen plangemäß mobilisieren.“
Die 160. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 10. bis 12. Mai 2021 pandemiebedingt als Videoschaltkonferenz statt.
Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt. Mitte Mai erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Ende Oktober/Anfang November erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre).
Geschrieben von: admin
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